Sachbezug-Rechner: Arbeitgeber-Ersparnis berechnen (2026)

Mit diesem Sachbezug Rechner siehst du als Arbeitgeber auf einen Blick, wie viel günstiger ein steuerfreier Sachbezug von bis zu 50 € im Monat ist als eine Gehaltserhöhung mit derselben Netto-Wirkung beim Mitarbeiter. Trag Teamgröße und die üblichen Steuer- und Sozialabgaben-Sätze ein – der Rechner zeigt dir die jährliche Arbeitgeber-Ersparnis. Darunter erklären wir die 50-Euro-Regel, was als Sachbezug zählt und für wen sich das lohnt.

Wichtig vorab: Der steuerfreie Sachbezug ist ein Instrument für Arbeitgeber – also Gründer mit Angestellten. Als Solo-Selbstständiger oder Freelancer kannst du dir selbst keinen steuerfreien Sachbezug gewähren, da kein Arbeitsverhältnis mit dir selbst besteht.

Sachbezug Rechner für Arbeitgeber

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Arbeitgeber-Ersparnis pro Jahr (gesamtes Team)

Ersparnis je Mitarbeiter / Jahr–
Nötige Brutto-Gehaltserhöhung*–
Sachbezug kostet dich / Jahr–
Gehaltserhöhung würde kosten / Jahr–

* Brutto-Gehaltserhöhung pro Monat, die nötig wäre, damit beim Mitarbeiter netto derselbe Betrag ankommt wie beim Sachbezug. Orientierungswerte, keine Steuerberatung: Der Lohnsteuersatz ist individuell und progressiv, Sozialabgaben unterliegen Beitragsbemessungsgrenzen. Anbietergebühren für Karten oder Gutscheine (rund 2–4 € je Mitarbeiter und Monat) mindern die Netto-Ersparnis leicht und sind hier nicht eingerechnet.

Wie der Sachbezug Rechner rechnet

Der Vergleich ist simpel, der Effekt groß: Ein Sachbezug bis 50 € im Monat ist beim Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei – er kommt also voll an. Eine Gehaltserhöhung dagegen wird durch Lohnsteuer und Sozialabgaben gekürzt, und obendrauf zahlt der Arbeitgeber noch seinen Sozialversicherungsanteil. Um dem Mitarbeiter netto dieselben 50 € zukommen zu lassen, muss eine Gehaltserhöhung deutlich höher ausfallen – und kostet den Arbeitgeber entsprechend mehr.

  1. Netto-Ziel: Beim Sachbezug kommen 50 € voll beim Mitarbeiter an.
  2. Brutto-Bedarf der Gehaltsvariante: 50 € ÷ (1 − Lohnsteuer − Sozialabgaben des Mitarbeiters).
  3. Arbeitgeberkosten der Gehaltsvariante: dieses Brutto × (1 + Arbeitgeber-Sozialabgaben).
  4. Ersparnis: Arbeitgeberkosten der Gehaltserhöhung − die reinen Sachbezugskosten.

In der Praxis liegt die Arbeitgeber-Ersparnis bei voller Ausschöpfung der 50 € häufig bei mehreren hundert Euro pro Mitarbeiter und Jahr – Geld, das bei der Gehaltsvariante an Steuer und Sozialkassen ginge. Den genauen Betrag für deine Teamgröße liefert dir der Sachbezug Rechner am Seitenanfang.

Was ist der steuerfreie Sachbezug?

Als Sachbezug gelten laut § 8 EStG geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn als Sachleistung gewährt – nicht als Bargeld. Seit Januar 2022 liegt die monatliche Freigrenze bei 50 € (zuvor 44 €), das sind bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr. Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – schon ein Cent darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig. Der Sachbezug muss zudem zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden; eine Entgeltumwandlung ist nicht zulässig.

Seit 2022 gelten verschärfte Regeln für Gutscheine: Sie zählen nur dann als Sachbezug, wenn sie auf ein begrenztes Netzwerk, eine begrenzte Produktpalette oder einen Zweck beschränkt sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG). Universal-Gutscheine von Online-Marktplätzen wie Amazon oder Zalando erfüllen das nicht mehr und gelten als steuerpflichtiger Barlohn. Zusätzlich zur 50-Euro-Grenze sind Sachgeschenke bis 60 € zu persönlichen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum) steuerfrei möglich.

Für wen sich der Sachbezug lohnt

Der Sachbezug ist vor allem für wachsende Gründer interessant, die ihre ersten Mitarbeiter halten und motivieren wollen, ohne die teure Lohnnebenkosten-Spirale einer Gehaltserhöhung auszulösen. Er wirkt wie eine Netto-Gehaltserhöhung, kostet den Arbeitgeber aber deutlich weniger. Anwendbar ist er auf Voll- und Teilzeitkräfte, Minijobber und Azubis gleichermaßen. Wie stark der Hebel bei deiner Konstellation ausfällt, macht der Sachbezug Rechner transparent. Für Solo-Selbstständige ohne Angestellte ist das Thema dagegen irrelevant – sie können sich selbst keinen steuerfreien Sachbezug gewähren.

Sachbezug umsetzen: Gutschein oder Sachbezugskarte

In der Praxis wird der Sachbezug meist über digitale Gutscheine oder eine Sachbezugskarte abgewickelt. Bei den Karten unterscheidet man Closed-Loop-Modelle mit festem Händlernetz (etwa Edenred oder Pluxee) und Open-Loop-Modelle auf Mastercard-/Visa-Basis mit regionaler Freigabe (etwa givve oder Spendit). Daneben gibt es reine Gutscheinlösungen (z. B. Probonio, Belonio oder Circula). Die Arbeitgebergebühren liegen meist bei rund 2–4 € je Mitarbeiter und Monat. Für kleine Teams sind oft schlanke Gutschein- oder Kartenlösungen wie givve am unkompliziertesten – worauf es bei der Auswahl ankommt (Akzeptanznetz, Laufzeit, Gebühren), ist eine eigene Recherche wert.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der steuerfreie Sachbezug 2026?

Bis zu 50 € pro Mitarbeiter und Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei, also bis zu 600 € im Jahr. Der Betrag muss zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Es handelt sich um eine Freigrenze – ein Cent darüber macht den gesamten Sachbezug steuerpflichtig.

Wie viel spart der Arbeitgeber gegenüber einer Gehaltserhöhung?

Das hängt vom Steuersatz des Mitarbeiters und den Sozialabgaben ab. Bei voller Ausschöpfung der 50 € sind je nach Konstellation häufig mehrere hundert Euro pro Mitarbeiter und Jahr drin, weil bei der Gehaltsvariante Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Der Sachbezug Rechner oben zeigt dir deinen konkreten Wert.

Zählen Amazon- oder Zalando-Gutscheine als Sachbezug?

Nein, seit 2022 nicht mehr. Universal-Gutscheine großer Online-Marktplätze erfüllen die Anforderung eines begrenzten Netzwerks nach dem ZAG nicht und gelten als steuerpflichtiger Barlohn. Zulässig sind Gutscheine mit begrenztem Akzeptanznetz oder begrenzter Produktpalette.

Kann ich den Sachbezug per Gehaltsumwandlung gewähren?

Nein. Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt in einen Sachbezug ist steuerlich nicht zulässig.

Können Solo-Selbstständige den Sachbezug nutzen?

Für sich selbst nicht – es fehlt das Arbeitsverhältnis. Sobald du jedoch Mitarbeiter beschäftigst, kannst du ihnen den steuerfreien Sachbezug gewähren.

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Stand: 06/2026. Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 EStG, § 2 ZAG. Orientierungswerte ohne Gewähr, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für die konkrete steuerliche Umsetzung den Steuerberater einbeziehen.

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