UG Geschäftskonto für die Gründung der Mini-GmbH

UG Geschäftskonto eröffnen: Konto für die Mini-GmbH

Für die Gründung einer UG brauchst du ein UG Geschäftskonto, um das Stammkapital einzuzahlen. Die UG (haftungsbeschränkt) lässt sich schon ab 1 € gründen – das Konto ist trotzdem Pflicht, denn die Einzahlung muss nachgewiesen werden. So gehst du vor.

Was ist die UG – kurz erklärt

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH – oft „Mini-GmbH“ genannt. Sie haftet wie die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen, lässt sich aber schon mit einem Stammkapital ab 1 € gründen. Sacheinlagen sind anders als bei der GmbH nicht erlaubt – das Kapital muss als Bareinlage eingezahlt werden.

Kurz gesagt

Die UG braucht ein eigenes Geschäftskonto für die Bareinlage. Ein symbolischer 1-€-Start ist rechtlich möglich, in der Praxis aber selten sinnvoll – ohne Startkapital ist die UG schnell zahlungsunfähig.

Brauche ich ein Geschäftskonto?

Ja. Wie bei der GmbH läuft das Konto zunächst auf die UG in Gründung (UG i. G.). Du zahlst das vereinbarte Stammkapital ein und weist den Eingang dem Notar nach. Erst mit diesem Nachweis erfolgt die Eintragung ins Handelsregister.

Häufiger Stolperstein

Plane die Kontoeröffnung früh ein. Verzögert sich das Konto, verzögert sich die gesamte Gründung – inklusive Notar- und Registertermin.

Stammkapital & Rücklagepflicht

Die UG muss 25 % ihres Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage bilden, bis das Kapital von 25.000 € erreicht ist. Dann kann sie in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Die Rücklagepflicht ist in § 5a GmbHG geregelt. Genau deshalb ist ein realistisches Startkapital sinnvoll: Wer mit 1 € gründet, bindet sich faktisch über Jahre an die Rücklagepflicht, bevor eine Umwandlung in eine GmbH überhaupt möglich wird.

UG (haftungsbeschränkt)GmbH
Mindestkapital1 €25.000 €
Sacheinlagenicht zulässigzulässig
Rücklagepflicht25 % bis 25.000 €keine
Geschäftskontoerforderlicherforderlich
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UG Geschäftskonto: Das richtige Konto auswählen

Worauf es ankommt: Eignung für die UG i. G., niedrige laufende Kosten (gerade bei kleinem Kapital zählt jeder Euro), eine saubere Buchhaltungs-Anbindung und – falls mehrere Gesellschafter beteiligt sind – mehrere Karten und Zugänge.

Konto eröffnen: Schritt für Schritt

  1. Gesellschaftsvertrag bzw. Musterprotokoll notariell beurkunden lassen.
  2. Geschäftskonto auf die UG i. G. eröffnen – Gesellschaftsvertrag und Ausweis des Geschäftsführers werden benötigt.
  3. Stammkapital als Bareinlage einzahlen – Sacheinlagen sind bei der UG nicht zulässig.
  4. Einzahlungsnachweis an den Notar übermitteln.
  5. Eintragung ins Handelsregister – die UG ist nun voll handlungsfähig.

Da die UG häufig mit geringem Startkapital gegründet wird, fällt die Wahl eines kostenlosen oder günstigen Kontos besonders ins Gewicht. Ein Anbieter mit niedriger Grundgebühr und DATEV-Anbindung hält die laufenden Kosten klein und erleichtert gleichzeitig die ab dem ersten Geschäftsjahr fällige Bilanzierung. Prüfe vor der Eröffnung, ob der Anbieter Konten für Gesellschaften in Gründung überhaupt anbietet – nicht jeder tut das.

Wächst die UG und stellst du Mitarbeiter ein, kannst du sie mit steuerfreien Sachbezügen bis 50 € im Monat entlohnen – oft günstiger als eine Gehaltserhöhung. Die Arbeitgeber-Ersparnis berechnet unser Sachbezug-Rechner.

Häufige Fragen

Kann ich die UG wirklich mit 1 € gründen?

Rechtlich ja. Praktisch solltest du genug Kapital einplanen, um die Gründungskosten (Notar, Register, Bank) und erste Ausgaben zu decken.

Wann wird aus der UG eine GmbH?

Sobald die Rücklagen das Stammkapital von 25.000 € erreichen, ist eine Umwandlung in eine GmbH möglich – verpflichtend ist sie nicht.

Brauche ich für die UG einen Steuerberater?

Pflicht ist er nicht, bei einer Kapitalgesellschaft mit Bilanzierungspflicht aber dringend zu empfehlen. Eine gute Buchhaltungs-Schnittstelle am Konto erleichtert die Zusammenarbeit.

Welche Kosten entstehen bei der UG-Gründung?

Neben dem Stammkapital fallen Notar- und Handelsregistergebühren an. Bei Nutzung des Musterprotokolls sind die Notarkosten geringer. Hinzu kommen die laufenden Kontogebühren – hier lohnt ein günstiger oder kostenloser Anbieter besonders.

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Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen und die Konditionen des gewählten Anbieters.

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